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Gesetzliche Regelungen

Gesetzliche Regelungen

Hintergrund: „Gesetzliche Regelungen“

Nach Schätzungen der Ruhr-Universität Bochum versickern aus undichten Wasserrohren allein in Deutschland täglich mehr als eine Milliarde Liter unfiltriertes Schmutzwasser unkontrolliert ins Erdreich. Zudem dringt durch undichte Rohre sauberes Regenwasser in die Kanalisation und belastet unnötig die Kläranlagen, da der biochemische Reinigungsprozess nicht nach jeweiligem Verschmutzungsgrad unterscheiden kann. Nur von einer umfassend dichten Kanalisation geht keine Gefahr für die Umwelt aus und zudem lassen sich somit unnötige Kosten einsparen, die langfristig natürlich zu geringeren Umlagen in Form von Abwassergebühren führen können.
Kommunen sind daher schon seit einigen Jahren verpflichtet Ihren Teil der Kanalisation auf Dichtheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu sanieren. Leider befinden sich die meisten Undichtigkeiten jedoch auf den „ersten Metern“, also in dem Bereich für den der Privatmann die Verantwortung trägt.

Da hier unsere Umwelt -insbesondere das Grundwasser- sehr stark belastet wird und zudem erhebliche Kosten verursacht werden (z.B. müssen Kläranlagen entsprechend größer dimensioniert werden) hat der Gesetzgeber letztlich den Handlungsbedarf erkannt und entsprechend reagiert.
Nach §18b des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §7a (3) WHG müssen zukünftig deutschlandweit alle Grundstücksentwässerungen einer sogenannten Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Wird festgestellt, dass Kanäle undicht sind, müssen diese umgehend saniert werden. Da dies in den einzelnen Bundesländern jedoch noch unterschiedlich geregelt wird, ist der bundeseinheitliche Stichtag hierfür der 31.12.2015.
Auch wenn dieser Termin augenblicklich noch recht weit entfernt scheint, lohnt es sich jedoch durchaus sich schon jetzt mit dem Thema zu befassen. Falls beispielsweise aufgrund eines aktuellen Schadensfalles sowieso Reparaturen anstehen, macht es Sinn diese „grabenlos“ zu sanieren. Vor allem sollten Sie jedoch nach erfolgter Sanierung eine Dichtheitsprüfung machen lassen und sich hierüber eine Bescheinigung geben lassen. Jetzige Prüfungen werden bereits anerkannt, sie ersparen sich somit später eine erneute Prüfungen (und erneute Kosten!) aufgrund der Gesetzgebung.
Selbst wenn Kanäle intakt scheinen, lohnt es sich über eine Dichtheitsprüfung zum jetzigen Zeitpunkt nachzudenken. Denn es ist leider davon auszugehen, dass die Kosten für Dichtheitsprüfungen und auch für eventuelle Sanierungen erheblich in die Höhe steigen werden, je mehr sich der Stichtag nähert, da die Anzahl der Fachfirmen recht plötzlich einem immensen Inspektions- und Sanierungsbedarf gegenüberstehen wird.