Dichtheitsprüfung bei Grund- u. Anschlussleitungen

Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung sind eine Reinigung und eine optische Inspektion (Kamerabefahrung) der Grund- und Anschlussleitungen erforderlich. Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.

Die Reinigung erfolgt im Regelfall durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen, die entweder über Revisionsschächte oder -klappen vom Grundstück her eingeführt werden und in Fließrichtung des Abwassers spülen. Eine Spülung ist auch vom Hauptkanal aus über spezielle kameraüberwachte Hochdruck-Satelliten-Spüllafetten möglich.

Wird die Hausanschluss- bzw. Grundleitung im Zuge der Kamerabefahrung als augenscheinlich schadensfrei klassifiziert, ist die Dichtheitsprüfung erbracht. Werden Schäden festgestellt, ist eine Dichtheitsprüfung erforderlich.

Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei Grundleitungssystemen erfolgt die Dichtheitsprüfung oftmals mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (i.d.R. 15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust nicht überschritten wird. Grund- und Anschlussleitungen werden i.d.R. mit Wasser auf ihre Dichtheit geprüft.


Durchfluß-Muffenprüfpacker
im Bild:MUPP oder DUOMUPP (mit Micro-Rota) von JT-elektronik gmbh



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